Kosten

Die Behandlungskosten trägt in der Regel Ihre Krankenversicherung

Private Krankenversicherung
Ihre private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit dem Gammaknife. Sie erhalten für Ihre Behandlung eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf Basis einer von der Bundesärztekammer genehmigten Analogbewertung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen und Hirnmetastasen ist jetzt Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 beschlossen, die hochdosierte präzise Bestrahlung von Tumorgewebe für die Behandlung von Vestibularisschwannomen und Hirnmetastasen in den ambulanten Leistungskatalog aufzunehmen.

Somit können wir nun allen gesetzlich versicherten Patienten die radiochirurgische Behandlung mit dem Gamma Knife bei den genannten Erkrankungen als Kassenleistung anbieten.

In der Übergangszeit müssen Sie als Patient vor der Behandlung zunächst noch einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Erteilung einer Vollmacht können wir das für Sie übernehmen. Die Krankenkassen sind aufgrund des Beschlusses des G-BA verpflichtet, die Kosten zu erstatten.

Weitere Informationen zu dem Vorgehen erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Andere Indikationen

Mit vielen Kostenträgern und Krankenversicherungen haben wir Vereinbarungen zur Übernahme der Behandlungskosten mit dem Gamma Knife geschlossen und die Kosten werden regelhaft übernommen.

Bei weiteren Kassen ist ein individueller Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Bei der Antragstellung und Kommunikation mit Ihrer Krankenversicherung unterstützen wir Sie natürlich.

Nach dem Beratungsgespräch und der Indikationsstellung erhalten Sie von uns einen Arztbrief und Ihren persönlichen Kostenvoranschlag. Diese Dokumente reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Sobald Sie von Ihrer Versicherung die schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Behandlungskosten erhalten haben, vereinbaren Sie mit uns den Behandlungstermin.